In blog
Freiwillige Helfer der Volkspolizei

“Die Freiwilligen Helfer der Volkspolizei hatten auch das Recht den Straßenverkehr zu überwachen.  Das machte sie bei den Autofahrern wenig beliebt.”

Es war typisch für die DDR Führung, dass man versuchte die Bevölkerung und die Behörden zu verbinden. So wurde am 25. September 1952 die Organisation der Freiwilligen Helfer der Volkspolizei geschaffen. Die Mitglieder dienten ehrenamtlich. Mit Befehl Nr. 152/52 vom Chef der Kasernierten Volkspolizei (KVP) vom 10. Dezember 1952 wurden Struktur und Organisation der Abschnittsbevollmächtigen festgelegt. Diese ABV sollten das Bindeglied zwischen VP und Helfern bilden.

Offizielle Aufgabe der Helfer war die Unterstützung der Volkspolizei bei der Kriminalitätsbekämpfung und bei der Bewachung von öffentlichem Eigentum. Bei öffentlichen Fahndungen verstärkten sie die Volkspolizei  mit Patrouillen.

Am 17. Juni 1953 gingen sie unbewaffnet Streife. Sie waren nur als Informanten bei der Niederschlagung der Arbeiterproteste beteiligt. Doch das reichte um viele Menschen in Schwierigkeiten zu bringen.

Die Aufgabenverteilung änderte sich nach aktuellen Erfordernissen.  So waren die Helfer beim Mauerbau im Grenzüberwachungseinsatz. Auch später blieben sie bei der Überwachung der Grenzgebiete tätig, doch war dies mehr die Aufgabe der Freiwilligen Helfer der Grenztruppen.

Meistens begegnete der Bürger den Helfern als Fußstreife. So lautete einer ihrer Spitznamen „die Spaziergänger“. Andere waren weit weniger nett. Die Freiwilligen Helfer der Volkspolizei hatten auch das Recht den Straßenverkehr zu überwachen.  Das machte sie bei den Autofahrern wenig beliebt. Dazu machten sich viele Helfer ziemlich wichtig.

1959 wurde es notwendig einige Helfer unter Kontrolle zu bringen, die sich als Pendant zu den Angehörigen der freiwilligen operativen Komsomolbrigaden der sowjetischen Miliz sahen. Sie forderten vom Ministerium des Inneren eine erhebliche Ausweitung ihrer Kompetenzen. Sogar eine Bewaffnung wurde angeregt. Das MdI reagierte, anders als von ihnen erwartet, mit der klaren Anweisung, dass die Helfer nur unter direkter Anleitung eines Volkspolizisten tätig werden durften.

Das Problem war, dass man ihnen beibrachte, dass sie erzieherisch wirken sollten. Jeder Helfer hatte eine andere Sicht was das bedeutete.  Ab 1964 folgten weitere Verordnungen die die Helfer besser regulieren sollten.

So manche Aufgabe der Helfer ist heutzutage absolut keine Polizeiaufgabe, so z.B. die Überwachung der Planerfüllung in der Fabrikation. Sie tauchten in den Fabriken auf und liefen in den Wohngebieten herum und mischten sich auch in Dinge ein die nicht zu den normalen Streifenaufgaben gehörten. So mancher drang in die Privatsphäre der Bürger ein. Mancher horchte sogar an den Türen nach „Westfernsehen“.

Mit Wirkung zum 1. Mai 1982 erließ der Ministerrat der DDR die letzte Verordnung, in der die zuvor gemeinsam behandelten freiwilligen Helfer der Volkspolizei und der Grenztruppen nun getrennt behandelt wurden.

Die Organisation lehnte sich an die der Nationalen Volksarmee an. Auf einen Zugführer kamen drei Gruppenführer. Je neun freiwillige Helfer gehörten einer Gruppe an. Vorkommnisse sollten dem ABV gemeldet werden. Dieser befand sich meist im zuständigen Polizeirevier. Er gab die Meldung der Helfer offiziell an die Volkspolizei weiter.

Jeder Volkspolizist war gegenüber den Helfern dienstlich weisungsbefugt. So z.B. bei „Gefahren im Verzug“ auch ohne den ABV vorher zu informieren..

Die Verordnung über die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei enthielt erstmals einen Befugniskatalog sowie die konkreten Einstellungsvoraussetzungen und Vermittlungsgrundsätze. Im Prinzip konnte jeder DDR Bürger über 18 Jahren Helfer werden der treu zu Partei und Staat stand.

Zu den in der Bevölkerung unbeliebtesten Aufgaben der Helfer gehörte die Überwachung der Hausbücher. Wer kam zu Besuch, hatte man gar Westkontakte?

Während echte Polizisten bei Überschreitung der Kompetenzen dienstrechtlich belangt werden konnten gab es keine geregelten dienstlichen Strafen für Helfer. Einzig die Entlassung oder eine mündliche Verwarnung mit ihrer Androhung  waren möglich.

Doch unterlagen die freiwilligen Helfer wie alle Bürger dem Strafrecht. Maßnahmen waren nur in einem Umfang durchzuführen, wie diese zur Abwehr von Gefahren oder zur Beseitigung von Störungen im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geboten erschienen.

Ein blaues Merkbüchlein enthielt 89 alphabetisch geordnete Situationen. Eifrige Helfer lernten sie von A wie Ascheablagerung bis hin Z wie  Zuführung verdächtiger Personen an die VP auswendig. Es gab jedoch keinen Test.

Helfer durften keine Anzeigen aufnehmen, das war allein Aufgabe der VP. Doch nahm der Helfer selbständig Tatortsicherungen vor. Er stellte sicher, dass keine Veränderungen vorgenommen wurden. Ausnahmen waren das Abdecken von „Hetzparolen“ und die Entfernung von „Klassenfeindlichen Propagandaschriften“.

Es dürfte wohl niemanden überraschen, dass die Staatssicherheit von Anfang an ihre Finger in der Helferorganisation hatten. Helfer wurden gezielt platziert um die eigenen Reihen zu überwachen. Über die Zahl dieser Inoffiziellen Mitarbeiter kann man nur spekulieren. Bei der regulären Volkspolizei lag die Zahl nach Auswertung der Akten bei bis zu 40 %.

Der Dienst von freiwilligen Helfern in der Abteilung Kriminalpolizei war Verschlusssache des Ministeriums des Innern. Ihr Einsatz war immer eine Vertrauliche Dienstsache. Für die notwendige politische und fachliche Schulung und für die eigentliche Arbeit der freiwilligen Helfer mit der Kripo waren der Leiter der Kriminalpolizei oder sein Stellvertreter direkt verantwortlich.

Die Kriminalisten gaben den freiwilligen Helfern ihre Aufträge und Anweisungen, rechneten die Arbeitsergebnisse ab und erstellten einmal jährlich eine Einschätzung dieser Ergebnisse. Das Besondere war, dass die Auftragsvermittlung ausdrücklich nur mündlich zu erfolgen hatte. Das erleichterte es später die Berichte im Sinne des MDI zu schreiben.

Eine besondere Aufgabe war die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen, wie Aufenthalts- und Umgangsverboten, für ehemalige Strafgefangene. Dabei ging es offiziell um die Prävention von neuen Straftaten und um die Verhinderung der Verbreitung von staatsfeindlichen Meinungen. Da viele der Überwachten wegen Republikflucht oder politischen „Verbrechen“ im Gefängnis gewesen waren gingen viele Berichte direkt an die Staatssicherheit.

Betriebsleiter, Vorstände der Genossenschaften und andere Leiter sollten von Helfern beraten werden um die Ursachen und Möglichkeiten für Straftaten in den Betrieben zu prüfen. Da den Helfern selbst oft die fachliche Ausbildung fehlte waren sie keine gerne gesehenen Gäste. Dies galt besonders für Angehörige des eigenen Betriebs die als ehrenamtliche Helfer der Volkspolizei auch noch von der Arbeit freizustellen waren. Da dies oft die Erfüllung des sozialistischen Plans behinderte waren sie auch aus ganz praktischen Gründen unbeliebt.

Die Gesamtzahl lag in den 80er Jahren bei über 150.000 Helfern. Die meisten waren Mitglieder der SED. Viele machten mit weil sie studieren wollten. Andere Helfer wollten Volkspolizisten werden.  Da es keinen speziellen Eid gab sahen viele die Tätigkeit als Hobby und natürlich zog der Dienst auch Menschen mit Machtfantasien an.

Abgesehen von einigen Informationsstunden lernte der Freiwillige Helfer durch die Praxis. Mit den Jahren kamen immer mehr Informationsveranstaltungen dazu, doch nie eine echte Ausbildung.

Die Helfer hatten keine Uniformen sondern sie trugen im Dienst zur Alltagskleidung ein rotes Armband mit dem Wappen der Volkspolizei und der Aufschrift: Helfer der Volkspolizei auf dem linken Oberarm. Da sie ohne Band wie normale Bürger aussahen verstärkte sich das Gefühl der allgegenwärtigen staatlichen Überwachung. Jederzeit konnte ein Passant so ein Band herausziehen und zum Helfer der Volkspolizei werden. Im Streifendienst trug der Helfer eine Umhängetasche mit Notizblock und Schreibzeug. Dazu eine Trillerpfeife und ein Dienstausweis. Viele hatten selbstbeschaffte Stiefel.

Im Verkehrsdienst gehörte der „Regulierungsstab“ zum Zeichengeben an die Autofahrer. Mofa und Kradfahrer hatten einen Diensthelm. Viele Helfer hatten selbstbeschaffte Hilfsmittel dabei, Zangen, Taschenmesser und Taschenlampen.

Mit dem beginnenden Zusammenbrechen des DDR-Staatssystems wurden die Aufgabenzuweisungen der Freiwilligen Helfer mehr und mehr beschnitten. Viele Aufgaben gingen auf die bewaffneten Kampfgruppen der Arbeiterklasse über.

Die Freiwilligen Helfer, lange von den meisten Bürgern als Respektspersonen behandelt, wurden nun,  stellvertretend für das verhasste DDR-Regime, zum Gespött der Bürger. Ihren Anweisungen wurde kaum noch Folge geleistet und nicht wenige wurden in dunklen Ecken verprügelt.

Im Bereich des Bezirks Dresden waren die Freiwilligen Helfer der Volkspolizei schon Ende Dezember 1989 in der Praxis aufgelöst. Ein Grund war, dass die Betriebe keinen Anreiz mehr darin sahen, die Freiwilligen Helfer 8 – 10 Stunden / Woche von ihrer Arbeit freizustellen. Das System des Abschnittsbevollmächtigten brach in der Wendezeit bis Mitte 1990 dann vollständig zusammen und damit fehlten die Vorgesetzten.

Am 13. September 1990, mit Wirkung zum 1. Oktober 1990, beschloss der Ministerrat der DDR noch das „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei“,

Das neue Gesetz bildete eine Zwischenlösung und sollte bis zum Inkrafttreten der jeweiligen länderspezifischen Polizeigesetze Gültigkeit besitzen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Oktober trat nun automatisch zum 30. September 1990 um 24:00 Uhr die bisherige „Verordnung über die Freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei“ vom 1. April 1982 außer Kraft. Das hatte zur Folge, dass die Freiwilligen Helfer ab dem 1. Oktober 1990  ohne rechtliche Grundlage waren. So kann man die Auflösung auf den 30. September datieren, auch wenn sie nicht direkt geschah.

Neben den Helfern der normalen Volkspolizei gab es auch ähnliche Organisationen. So z.B. die freiwilligen Helfer der Deichwehr die an der Ostseeküste und im Oderbruch den Zustand von Deichen und Dünen kontrollierten. Doch sie unterstanden der Feuerwehr und hatten keine polizeilichen Kompetenzen.

Bei der Transportpolizei (Trapo),  zu der die Bahnpolizei gehörte, gab es Freiwillige Helfer der Transportpolizei. Sie trugen dieselbe Armbinde wie die Helfer der Volkspolizei, im Fall von Eisenbahnern zur Dienstuniform.