In blog

Am 1. Dezember 1955 übernahm die Grenzpolizei die Sicherung der gesamten Staatsgrenze der DDR nach Westen und Osten hin.  Nur die Grenze zu Westberlin unterstand damals  noch allein der sowjetischen Administration in Berlin.

Schon seit dem  25. August 1952 waren die ersten 543 ehrenamtlichen  Helfer der Grenzpolizei (Ohne gesetzliche Grundlage) zum Einsatz gekommen. Ihre geringe Zahl sollte  durch die besondere Zuverlässigkeit aufgewogen werden die die linientreuen Helfer theoretisch aufwiesen.

Doch das war Wunschdenken. Sie waren zu wenige und keineswegs alle zuverlässig. So wollte  man eine offizielle Grenzschutz Helfertruppe.  Die neuen Freiwilligen Helfer wurden sechs Jahre nach der Formierung der Freiwilligen Helfer der Volkspolizei aufgestellt. Am 5. Juni 1958  wurden sie gesetzlich im Staatssystem der DDR verankert.

Dies geschah drei Jahre vor dem Mauerbau. Die zunehmende Zahl der Republikflüchtlinge machte aus der Sicht der Staatsführung eine verstärkte Überwachung der Grenzregion notwendig.

Die Einleitung der Verordnung lautet:

Die werktätige Bevölkerung der Grenzkreise der Deutschen Demokratischen Republik hat vielfach den Wunsch zum Ausdruck gebracht, durch freiwillige Mitarbeit die Deutsche Grenzpolizei bei der Gewährleistung der Unantastbarkeit der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Verhinderung von Grenzverletzungen unterstützen zu können.

In der Propaganda ging es primär um die Abwehr von Übergriffen aus dem kapitalistischen Ausland. Der Beitritt zum Warschauer Pakt am 14. Mai 1955 hatte aus der Deutsch-Deutschen Grenze eine Trennungslinie zwischen den Militärblöcken gemacht.

Die Appelle und die Propagandaarbeit, nicht zuletzt auch der FDJ, brachten beschränkte Erfolge. Im Vergleich zur Volkspolizei, die zu diesem Zeitpunkt bereits über zehntausende Helfer verfügte, brachten es die Grenzhelfer nur auf wenige Tausend.

Nach der offiziellen Formierung der freiwilligen Helfer der Grenztruppen waren diese bis 1973 ein fester Bestandteil der Grenztruppen der DDR im Rahmen der NVA. Dann wurden die Grenztruppen eine eigene Waffengattung. Damit umging man die Zählung als Soldaten bei den Abrüstungsverhandlungen.

Am 8. April 1964 wurden die gesetzlichen Grundlagen der freiwilligen Helfer der Grenztruppen und die der freiwilligen Helfer der Volkspolizei vereint und in einer neuen Verordnung zusammengefasst. Die besonderen Aufgaben der Grenztruppen wurden im Aufgabenkatalog aber nur gestreift. Offiziell hießen sie aber nun nicht mehr  Helfer der Grenzpolizei, sondern Helfer der Grenztruppen . Ihre  Aufgaben waren die Personalien Feststellung und  die Zuführung von verdächtigen Personen zu den regulären Kräften.

Die meisten freiwilligen Helfer der Grenztruppen versahen ihren Dienst an der Innerdeutschen Grenze in den sogenannten „Sperrgebieten“. In diese Gebiete durften nur Personen mit spezieller Erlaubnis des MDI. Die Anwohner in diesen Zonen wurden ständig intensiv überwacht.

Nach der Abschottung Westberlins gegen die DDR wurde auch die Zonengrenze dort Aufgabengebiet der Grenztruppen. Helfer waren auch an der Seegrenze an der Ostsee im Einsatz, So mancher Spaziergänger am Strand war ein Helfer der Grenztruppe.

Vorwiegend rekrutierte sich die Helfertruppe aus den Gemeinden an der Grenze. Die Ortsansässigen  kannten alle Schleichwege, so wurden  deren Ortskenntnisse zwecks paramilitärischer Aufklärungsfunktion von den regulären Grenztruppen genutzt.  Die Streifen erfolgten zumeist zu Fuß einzeln oder in Gruppen von zwei bis drei Personen

Ein Einsatz der freiwilligen Helfer an den Grenzen zu Staaten des Warschauer Paktes zur Verhinderung von Grenzübertritten  kam auch vor. Dort ging es aber auch um die Verhinderung von Schmuggel, denn die DDR war bei aller Mangelwirtschaft  im Vergleich zu den östlichen Nachbarstaaten wirtschaftlich stark.

Viele Westberliner, und andere Nutzer der Transitstecken,  mussten die Erfahrung machen, dass der nette DDR Bürger an der Raststätte ein Helfer der Grenztruppen oder offizieller Stasimitarbeiter war. Sie überwachten streng ob DDR Bürger dort Westkontakte hatten. So war eine Verabredung mit Verwandten dort sehr riskant.

Viele der freiwilligen Helfer der Grenztruppen waren Taxi-, und Bus- und Lastkraftwagenfahrer und Gastwirte der grenznahen Umgebung.  Menschen die, von Berufs wegen, mögliche Verdächtige oder deren Gespräche an die Grenztruppen oder der Staatssicherheit weitermelden konnten.

Auf einen Zugführer kamen drei Gruppenführer, denen wiederum je neun freiwillige Helfer unterstanden.  Der Dienst war unbezahlt doch wurde er Soldaten als Reservedienst angerechnet. Ein regulärer Offizier der Grenztruppen hatte das Kommando über dem Zugführer. Das war in der Regel der Zugführer des Grenzabschnitts. Aber jeder reguläre Grenzsoldat war gegenüber den freiwilligen Helfern weisungsbefugt. Ihr wöchentlicher Einsatz umfasste circa acht bis zehn Stunden

Zur Legitimation erhielten sie, wie die Genossen bei der Volkspolizei, einen Dienstausweis mit allen wichtigen Personendaten und Befugnissen, der unaufgefordert von dem Helfer im Einsatz vorgezeigt werden musste.

Zum 1. Mai 1982 erfolgte eine Reform der Regeln. Die Gruppen der Volkspolizei und der Grenztruppen wurden formal getrennt. Die freiwilligen Helfer der Grenztruppen erhielten wieder ihre eigene Rechtsgrundlage, in dem neu erlassenen Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. März 1982 mit Wirkung zum 1. Mai 1982.

Zu den Befugnissen der freiwilligen Helfer der Grenztruppen zählte in erster Linie das (nun bestätigte) Recht, selbstständig Personalien festzustellen oder aufzunehmen, wenn ein begründeter Verdacht einer Grenzverletzung oder der Verletzung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bestand. Sie konnten aber auch einfach verdächtige oder auffällige Personen der nächsten Dienststelle der Grenztruppen zuführen oder diese einem Angehörigen der Grenz- oder Volkspolizei übergeben. Wie schon in der ersten Verordnung von 1964 geregelt, brauchte es bei der letzteren Maßnahme nur einer einfachen Vermutung. Schon eine größere Tasche wirkte verdächtig. Verdächtig war im Sperrgebiet auch jeder Fremde. Das Fehlen des Personalausweises war ein Grund zur Festnahme.

Helfer der Grenztruppen waren ausdrücklich verpflichtet  jeden Flüchtigen zu stellen. Da sie gemäß der gesetzlichen Grundlage keine Waffen tragen durften, erfolgte der „Aufgriff“ durch manuelles Einwirken. Anschließend war der „Grenzverletzer“ sofort den regulären Grenzsicherungsorganen zu übergeben. Das Operationsgebiet wurde auf 5 km von der Grenze aus festgelegt. Doch waren die Transitstrecken zusätzliches Einsatzgebiet.

Einige Helfer hatten private Hunde die eine entsprechende Ausbildung in der Menschenjagd hatten. Für einen Jagdhund ist die Spur leicht aufzuspüren. Jäger durften als Helfer ihre Jagdwaffen nicht offiziell führen, es kam aber vor.

Die Ausbildung war intensiver als bei den Helfern der Volkspolizei. Dazu gehörte die Teilnahme an Wehrsportübungen. Wie überall in der DDR bestand ein großer Teil der Ausbildung aus Unterweisungen zum Marxismus-Leninismus. Grundzüge der Polizeitaktik bzw. der Grenzpolizeitaktik wurden dagegen nur  gestreift.

Die Geheimhaltung war enorm, so ist es bis heute schwierig die Zahl der Helfer der Grenztruppen zu benennen. Sie lag nie unter 2.500 doch soll sie nach einigen Aussagen über 4.000 betragen haben. Für 1982 werden sogar 5.565 Helfer genannt.

Einstellungsvoraussetzung war, dass der angehende Helfer der Grenztruppen die „korrekte sozialistische Haltung“ im Sinne der Staatsführung der DDR aufwies.

Anders als bei der Volkspolizei hatten die Helfer spezielle Ausrüstung. Z.B.  Tarnnetze, Dienstferngläser und  ähnliche Utensilien des Truppendienstes der Grenztruppen.  Ein besonderes „Gerät“ war ein aufblasbares Luftkissen für das Gesäß. Ein Erste-Hilfe Set musste im Dienst immer mitgeführt werden.

Die Kleidung bestand war zivil, doch bekamen manche für Schlechtwetter ihre Bekleidung direkt aus den Depots der NVA. Die Fußbekleidung der freiwilligen Helfer in den ländlichen Grenzgebieten, bestand aus Militärstiefeln.

Viele trugen das Schiffchen der Grenztruppen als Kopfbedeckung. Offizielles Zeichen war ein Armband mit der Aufschrift „Freiwilliger Helfer der Grenztruppen“. Ab 1982 war es grün, vorher rot. Zwischen den Zeilen war das Wappen der DDR gestickt. Die Höhe der Binde betrug ca. 80 mm und ihre Breite 130 mm, wobei das Staatswappen einen Durchmesser von ca. 20 mm hatte.

Mit Verordnungsnummer Nr. 018/9/001 wurde am 8. April 1983 das Abzeichen „Freiwillige Helfer“ der Grenztruppen verliehen. Es war ein kleines Steckabzeichen, das den Inhaber als freiwilligen Helfer der Grenztruppen auswies. Es wurde auch außer Dienst am Rockaufschlag des Mantels oder des Hemdkragens getragen.

Erst 1982  wurde auf Befehl von Erich Honnecker die „Medaille für treue Dienste freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der DDR“ geschaffen, die eine Dienstauszeichnung für bis zu 30-jährige Dienstzeit bei den freiwilligen Helfern der Grenztruppen war. Die Verleihung war auch rückwirkend gestattet, wenn der Helfer die erforderliche Mindestzeit der jeweiligen Stufe erfüllt hatte. Die „Medaille für vorbildlichen Grenzdienst“ war eigentlich nur für reguläre Grenztruppenangehörige gedacht. Doch haben auch Helfer sie für „außergewöhnliche Leistungen“ erhalten. Das war in der Regel die Verhinderung einer Flucht.

Weiter erhielten die Grenzhelfer auch das „Leistungsabzeichen der Grenztruppen der DDR“ und  eine dazugehörige Miniatur für den Alltag die eigens für sie geschaffen wurde.

Neben Ehrenzeichen und Medaillen gab es auch offizielle Belobigungsschreiben und Ehrungen in Form von Urkunden die auch mit einer Geldprämie oder Sachgeschenken verbunden sein konnten.

Aufwendungen im dienstlichen Einsatz wurden von den Grenztruppen erstattet, es gab jedoch keinen Sold. Dafür wurde der Lohn im Betrieb weitergezahlt und der Mitarbeiter als Helfer freigestellt. Unfälle wurden über die betriebliche Unfallversicherung abgewickelt. Für die Folgen eines Unfalls hatte der Helfer der Grenztruppen Anspruch auf Sachleistungen, Unfallrente, Pflegegeld, Sonderpflegegeld und Blindengeld. Bei Tod hatten die Hinterbliebenen Anspruch auf Bestattungsbeihilfe und Unfallhinterbliebenenrente.

Zum 1. Juli 1990 endete die Tätigkeit der Grenztruppen der DDR. Mit Öffnung der Grenze  bestand die Hauptaufgabe der freiwilligen Helfer der Grenztruppen nicht mehr im Grenzschutz, sondern beschränkte sich in den letzten Monaten der auf diverse Hilfstätigkeiten wie die Abwicklung des steigenden Personen- und Kraftfahrzeugverkehrs. Helfer arbeiteten auch bei der Demontage von Grenzzäunen.

Da die Helfer keine Waffen trugen waren sie nicht als Täter in Mauerschützenprozesse verwickelt. Doch wird ihre Rolle von den meisten Menschen heute sehr kritisch gesehen. Als Zuträger und Informanten der Staatssicherheit stehen sie bei vielen im Ruf Spitzel gewesen zu sein. Fakt ist, dass ihretwegen viele Menschen in die Maschinerie der DDR Behörden gerieten. Dies betraf keineswegs nur Republikflüchtlinge. Nicht alle Helfer der Grenztruppe waren regimetreu. Manche waren opportunistische Mitläufer die z.B. auf eine Zulassung zum Studium spekulierten.

Von großen Teilen der Bevölkerung verachtet und gehasst machte so mancher Helfer nach der Wende die Erfahrung, dass Aufarbeitung nicht immer rechtstaatlich verläuft. In Einzelfällen wurden sie von ihren Nachbarn vertrieben. Wirtschaftlicher Boykott oder Entlassungen  zerstörten manches Leben. Sogar Körperverletzungen und Brandstiftungen kamen vor.